Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.05.2008

Rechtsprechung
   BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04 (1)   

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https://dejure.org/2008,15527
BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04 (1) (https://dejure.org/2008,15527)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2008 - IX B 111/04 (1) (https://dejure.org/2008,15527)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - IX B 111/04 (1) (https://dejure.org/2008,15527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Streitjahr 1999

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Streitjahr 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1477
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04

    Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999

    Auszug aus BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04
    Sie ist durch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 2005 IX R 49/04 (BFHE 211, 330, BStBl II 2006, 178) geklärt; danach ist die Besteuerung dieser Veräußerungsgeschäfte verfassungsgemäß.

    Die gegen das Urteil in BFHE 211, 330, BStBl II 2006, 178 gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Januar 2008 2 BvR 294/06 (z.B. Deutsches Steuerrecht 2008, 197, Der Betrieb 2008, 273) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 294/06

    Gleichheitsgrundsatz (Steuerrecht; strukturelles Vollzugsdefizit;

    Auszug aus BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04
    Die gegen das Urteil in BFHE 211, 330, BStBl II 2006, 178 gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Januar 2008 2 BvR 294/06 (z.B. Deutsches Steuerrecht 2008, 197, Der Betrieb 2008, 273) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 29.07.2003 - V B 211/01

    Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04
    Bei der als Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gerügten unterlassenen Aussetzung des Klageverfahrens durch das Finanzgericht (Verletzung von § 74 FGO) fehlt es an der Darlegung, dass nach dessen materiell-rechtlicher Auffassung eine solche Aussetzung die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57, unter II. 1. b).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.05.2008 - IX B 260/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14570
BFH, 23.05.2008 - IX B 260/07 (https://dejure.org/2008,14570)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2008 - IX B 260/07 (https://dejure.org/2008,14570)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - IX B 260/07 (https://dejure.org/2008,14570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unzulässige Rügen; Unterschiede von in der Krise gewährten und stehen gelassenen Gesellschafterdarlehen

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1477
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 23.05.2008 - IX B 260/07
    Wie der BFH wiederholt und nicht zuletzt in dem vom Kläger wie auch vom FG explizit angeführten Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98 (BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724) ausgeführt hat, ist die Differenzierung für die Bewertung der nachträglichen Anschaffungskosten von ausschlaggebender Bedeutung.

    Während nämlich "im Falle der Hingabe des Darlehens in der Krise" die Anschaffungskosten sich "nach dem Nennwert des Kredits bestimmen, kann bei einem stehengelassenen Darlehen grundsätzlich nur der Wert in dem Zeitpunkt angesetzt werden, in dem es der Gesellschafter mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht" (so BFH in BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724, unter 2. a bb, m.w.N.).

  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 23.05.2008 - IX B 260/07
    Mit solchen der Revision vorbehaltenen Rügen kann der Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2506/13

    Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten

    Maßgeblich für die Höhe der Anschaffungskosten ist im Falle der Hingabe des Darlehens in der Krise dessen Nennwert (vgl. z. B.: BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, a. a. O.; BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724; BFH-Beschluss vom 23. Mai 2008 IX B 260/07, BFH/NV 2008, 1477).
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